Statuten des Vereins Elternforum Region Liestal
 


1. Name, Sitz und Zweck

Unter dem Namen "Elternforum Region Liestal" besteht in Liestal ein gemeinnütziger Verein nach ZGB Art. 60/ff. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Der Verein hat seinen Sitz in Liestal und sein Domizil am Wohnort der Präsidentin/des Präsidenten.

Der Zweck des Vereins besteht darin, die Eltern in ihrer Erziehungs-aufgabe zu unterstützen, die mitmenschlichen Kontakte anzuregen, mit Initiativgruppen ähnlicher Zielsetzung zusammenzuarbeiten, sowie die Erwachsenenbildung ganz allgemein zu fördern. Ueber die Angebote informiert ein jährlich erscheinendes Programmheft.


2. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann von natürlichen und juristischen Personen durch Bezahlung eines jährlichen Mitgliederbeitrages erworben werden.Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.


3. Organisation

Die Vereinsorgane sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisorinnen/revisoren.


4. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und tritt jährlich im 1. Quartal des Vereinsjahres zusammen. Der Vorstand lädt mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Traktanden ein.

Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind eine Woche vorher bei der Präsidentin/beim Präsidenten einzureichen. Während der Versammlung gestellte Anträge können, müssen aber nicht, behandelt werden.

Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen oder von einem Fünftel der Mitglieder verlangt werden.

Die Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:

  • Wahl der Präsidentin/des Präsidenten
  • Wahl des Vorstandes und der Revisionsstelle
  • Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  • Genehmigung des Budgets
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Beschlussfassung über Anträge
  • Statutenrevision
  • Auflösung des Vereins

Stimmberechtigt ist jedes Vereinsmitglied. Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Stichentscheid hat die Präsidentin/der Präsident.


5. Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Amtsdauer beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Er besorgt die Angelegenheites des Vereins nach den Statuten und gemäss den Beschlüssen der Jahresversammlung.

Der Vorstand kann, wenn die Organisationsarbeiten die Möglichkeiten der Präsidentin/des Präsidenten und der Aktuarin/des Aktuars überfordern, ein Sekretariat einrichten.


6. Die Rechnungsrevisorinnen/-revisoren

Die Revisionsstelle besteht aus zwei Personen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Revisorinnen/Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstellen zuhanden der Mitgliederversammlung den Revisorenbericht. Die Amtsdauer der Revisorinnen/Revisoren beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.


7. Finanzen

Der Verein finanziert sich durch

  • Mitgliederbeiträge
    Der maximale Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 50.--.
  • Subventionen
  • Spenden.

Für Verbindlichkeiten des Elternforums haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder beschränkt sich auf den maximalen Mitgliederbeitrag.

Das Vereinsjahr beginnt am 1. Juli.


8. Statutenänderung und Auflösung des Vereins

Für Statutenänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

Für eine Auflösung des Vereins bedarf es ebenfalls einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Pro Juventute, Bezirk Liestal.

 

Die vorliegenden revidierten Statuten sind an der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19. September 2003 in Liestal gutgeheissen worden. Sie ersetzen die durch die konstituierende Versammlung genehmigten Statuten vom 2. Mai 1977 und die revidierten Statuten vom 28. März 1995.


 
   
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